Muster

 Am Beispiel der Stellungnahme der GRÜNEN LIGA im Vorhaben "Kiessandlagerstätte Königshain-Altmittweida-Claußnitz" soll Ihnen ein Gefühl vermittelt werden, wie eine Stellungnahme im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren aussehen könnte. Im konkreten Falle setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.

AZ 4717.2-02/70

Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Kiessandlagerstätte Königshain-Altmittweida-Claußnitz", Gemeinden Königshain-Wiederau, Altmittweida, Claußnitz, Landkreis Mittweida.

namens und im Auftrag der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. nehme ich zum o.g. Vorhaben fristgemäß wie folgt Stellung:

Dem Vorhaben kann in dieser Form nicht zugestimmt werden.

Begründung:
1. Beeinträchtigung der Region und des Landschaftsbildes

Das Vorhaben berührt die drei betroffenen Gemeinden über den gesamten Zeitraum des Kiesabbaues und darüber hinaus erheblich. Es wird die Lebensverhältnisse der Menschen ganztags bis weit in die Nacht hinein und selbst samstags über den Zeitraum eines halben Menschenlebens stören und nachhaltig verändern.

Der Umfang des Kiesabbaus ist nicht umweltverträglich und auch nicht verantwortungsvoll weitsichtig, da eine beabsichtigte Fördermenge von 600.000 Jahrestonnen nur unter maximaler Anstrengung und ohne Schonung der Bürger und der Landschaft sowie ohne Rücksicht auf den evtl. Bedarf kommender Generationen erfolgen kann.

Das Vorrecht des großflächigen Abbaues des Bodenschatzes ohne Einwilligung der Grundeigentümer wird allein aus der Ausweisung der Felder im Landesentwicklungsplan und im Rohstoffsicherungsplan abgeleitet, ohne dass der konkrete Bedarf nachgewiesen wurde und ohne dass alternative Standorte gesucht wurden.

Das Landschaftsbild und die Sichtbeziehungen werden sich entgegen der Aussagen in der UVP erheblich verändern, denn Halden und dauerhafte Lärmschutzwälle sowie um bis zu 10 Meter abgesenkte landwirtschaftliche Flächen hat es hier niemals gegeben. Bleibende Lärmschutzwälle, die direkt die Sichtbeziehungen auf Dauer negativ beeinflussen, müssen abgelehnt werden. Die Landschaft wird stets als Bergbaufolgelandschaft zu erkennen sein und das Landschaftsbild zerstört sein.

Entgegen den Behauptungen der Bearbeiter, das Gelände würde freizeitlich nicht genutzt, steht die Tatsache, dass Reiter im Gelände selbst, Spaziergänger und besonders Radfahrer auf der S 247 gehen oder fahren, um zu den Waldgebieten Elzig und Bocke zu gelangen.

Die Gemeinden fordern daher

 

einen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile durch Förderung von Ansiedelung von Handwerk und Gewerbe

 

Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Reduzierung der jährlichen Abbaumenge

 

Untersuchung von Alternativstandorten

 

Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur über das normale Maß hinaus
2. Landwirtschaft und Bodenzerstörung

Der Entzug der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit ungewöhnlich hohem Ertragspotential ist für die Landwirtschaft mit Verlusten an dauerhaften Arbeitsplätzen verbunden. Im Hinblick auf die Umorientierung der Landwirtschaft auf ökologische Wirtschaftsweise ist es eine gewagte Unterstellung, wenn konstatiert wird, dass die landwirtschaftliche Nutzung “das Risiko einer Gefährdung und Belastung der Böden durch überhöhten Dünger- und Pestizideinsatz“ birgt.

Es wird die Existenzgefährdung einzelner Betriebe, aber auch existenzgefährdende Mindereinnahmen der Nebenerwerbsbetriebe befürchtet.

Die Hinterlassenschaft eines in der Schichtung, Beschaffenheit und Grundwasserneubildung gestörten Bodens, der zudem 10 m unter Geländeniveau liegt, kann nicht als Gewinn bezeichnet werden. Die angegebene Möglichkeit einer Folgenutzung für die Landwirtschaft wird angezweifelt. Diese kann bis zur Wiederherstellung des Bodens nur auf Teilflächen erfolgen. Alternativen sind nicht vorhanden, die einen Weiterbetrieb der landwirtschaftlichen Betriebe ermöglichen.

Es ist ein Beweissicherungsverfahren durch einen unabhängigen Gutachter zu erstellen, das sich auf die Belastung mit Pestiziden, Düngemitteln und die Ertragsfähigkeit der Böden bezieht.

Es fehlt die Darstellung des Wegenetzes und eine Lösung für die Zeit nach dem Abbau.

Für die Landwirte ist ein Flurbereinigungsverfahren unter Einbeziehung des Landwirtschaftsamtes zu fordern, da ihre Flächen durch das Vorhaben geteilt werden und der Zugang zu ihren Feldern nicht mehr ungehindert erfolgen kann.

Es fehlen detaillierte Angaben zu den noch vorhandenen Meliorationsanlagen. Lokale Vernässungen, sowohl in den Dörfern als auf den landwirtschaftlich genutzten Böden sind in jedem Falle auszuschließen.

 

es werden Meliorationsmaßnahmen auf Flächen, welche durch den Abbau eine Beeinträchtigung des Grundwasserstandes (Erhöhung oder Absenkung) erfahren, gefordert

 

es ist ein vollständiger Erwerb der Splitterflächen durch das Unternehmen zu realisieren sowie

 

Schadensersatz für alle Bewirtschaftungserschwernisse und Wettbewerbsnachteile, sowie der Aufwendungen bei Aufgabe des Betriebes für Umschulung und Existenzgründung/Existenzsicherung zu leisten

Es fehlen die Darstellungen der Kleingewässer. Diese werden derzeit zur Brauchwasserentnahme genutzt. Das Vorhaben führt zur Beseitigung des Wasserdargebotes für die landwirtschaftliche Bewässserung und die Wasserversorgung des Weideviehs.
3. Staub, Abgase

Es fehlt ein Staubgutachten. Da auf 72,3 ha Trockenabbau geplant ist und bis zu 1 m Mächtigkeit der Ton- und Schluff- Einschaltungen vorliegen sowie 4,49 Mio. m³ Abraum bewegt wird und 600.000 to. Kies jährlich über die Straßen abtransportiert werden sowie ein hoher Feinsandanteil konstatiert wird, ist eine Zusage, dass Bandtrassen und Transport- LKW abgedeckt werden, einzufordern. Bei trockenen Ostwinden kann Feinsand und trockener Staub auf den Ort Königshain geweht werden. Bei vorherrschenden Westwinden müssen die Ackerbauern mit Ernteverlusten rechnen, denn westlich des Abbaufeldes ist kein Schutzwall geplant. NW-Winde können den Staub bis nach Altmittweida tragen.

Es wird eine „bedenkliche Anreicherung von Abgaskonzentrationen in schlecht durchlüfteten Standorten“ einkalkuliert und damit leichtfertig und vorsätzlich die Gesundheit der Bürger gefährdet.
4. Klima

Infolge der großen offenen Wasserflächen ist mit einer Klimaänderung zu rechnen

Deshalb ist

 

eine Klimastation zur Ermittlung der Nebelhäufigkeit, Temperatur, Staubpartikel, des Windes und des Niederschlages zu errichten

 

die Beseitigung aller Schäden, die durch Verwehungen von Staub auf angrenzenden Flächen entstehen, zu gewährleisten

 

vor Beginn des Abbaues Referenzflächen auszuwählen, die jährlich zu beproben sind
5. Grundwasserhaushalt

Es wurde ein Antrag zur Freilegung des Grundwassers und zur Einbringung von Stoffen in das Grundwasser gestellt.
Die GRÜNE LIGA zweifelt an, dass das Grundwasser keinen Schaden erleidet. Die Voraussagen basieren auf zu wenigen Daten und sind modellgestützt geschätzt.
Die Abbaufelder sind zugleich Flächen größter Grundwassermächtigkeit. Hier einige wörtliche Aussagen aus dem Hydrogeologischen Gutachten:

 

„im Gesamtgebiet (!) des Känozoikums standen insgesamt 5 Pumpversuche für eine Auswertung zur Verfügung“

 

„mangels Grundwassermeßstellen im mittleren Absenkbereich konnten keine Speicherkoeffizienten ermittelt werden“

 

" Die Grundwasserüberdeckung bedingt ...eine geringe bis mittlere Geschütztheit des Grundwassers“

 

„nördlich von Claußnitz konnten nur Wasserspiegelangaben aus Schichtenverzeichnissen zugrunde gelegt werden. Aufgrund dieser unzureichenden Datenbasis...“

 

„Spiegellagen des Grundwassers, welche in Schichtenverzeichnissen dokumentiert sind... mit Unsicherheiten behaftet...entstammen verschiedenen Jahren und Monaten...lassen nicht eindeutig erkennen, welchem wasserleitenden Horizont sie zuzuordnen sind...Einpendeln des Ruhewasserspiegels nicht abgewartet...schwebendes Grundwasser?“

 

„Für einen breiten Geländestreifen südlich von Frankenau sowie sw von Altmittweida fehlen jegliche Angaben zum Grundwasser, sodass hier auf eine Darstellung der Hydrodynamik weitgehend verzichtet werden musste“

Aufgrund der Ungeschütztheit des Grundwassers und der möglichen Auswaschungen von Kupfer, Blei, Nickel, Zink, Chrom und Quecksilber aus Z1 muss verlangt werden, dass nur Z0 zur Fremdeinlagerung benutzt wird. Straßenaufbruch gehört in die Recyclingwirtschaft.

Bei der Anlage von Spülfeldern muss befürchtet werden, dass Feinsande die Entwässerungsgräben zusetzen und Schadstoffe in den Erlbach eingespült werden könnten. Deshalb soll nur so viel Kies abgebaut werden, dass nachweislich die Holzbäche keinen Schaden erleiden, die den Erlbach im NSG speisen. Gleiches gilt für den Ort Königshain selbst. Auch hier werden lokale Vernässungen nicht ausgeschlossen, wenn der Abbau nach vorliegendem Plan verwirklicht wird.

Auch in Altmittweida sind Einwohner noch mit Brunnen ausgestattet. Die Auswirkungen auf diese muss untersucht werden, da gerade in diesem Bereiche die höchste Grundwasserzehrung durch Kieswäsche erfolgt.

Es sollte ein Grundwassermonitoring in den Orten Claußnitz und Königshain durchgeführt werden. Dabei sind alle vom Bergbau beeinflussten Flächen bezüglich des Grundwasserstandes zu untersuchen.

Als Folge der Erhöhung des Grundwasserspiegels kann es zur Beeinträchtigung der baulichen Nutzung kommen. Deshalb müssen vor Beginn des Abbaus Maßnahmen (Grundwasserbeobachtung, Abwehrbrunnen und Drainagen) ergriffen werden, welche sicher verhindern, dass das Grundwasser nicht über das vorhandene Maß hinaus ansteigt.

Für die Absenkung des Grundwassers sind in den betroffenen Bereichen

 

Ertragsausfälle auf landwirtschaftlicher Nutzfläche zu erwarten

 

da Setzungen der Bauten nicht ausgeschlossen werden können, sind Bauwerksüberwachungen und Sicherungsmaßnahmen erforderlich

 

bei Verringerung des nutzbaren Wasserdargebotes neue Brunnen zu errichten bzw. vorhandene zu erneuern

 

wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Zufluss zum Holzbach nicht zu gefährden, z.B. eine Reduzierung der Abbaufläche statt der riskanten Rieselfelder
6. Auswirkungen durch Niederschlagswasser

Starkniederschläge, wie sie sich 2002 ereigneten, könnten sich jederzeit wiederholen. Da mit dem großflächigen Abtrag der oberen Bodenschichten die Versickerung von Starkniederschlägen nicht mehr gewährleistet ist, muss mit lokalem Hochwasser gerechnet werden. Deshalb sind vor Abbaubeginn folgende Maßnahmen erforderlich:

 

Vergrößerung der vorhandenen Entwässerungsanlagen wie Be- und Entwässerungsgräben, Weg- und Straßengräben
Errichtung von Regenrückhaltebecken mit ausreichendem Beckenvolumen und gedrosseltem Ablauf, sodass die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Be- und Entwässerungsanlagen garantiert ist.
Rückhaltung der Feinbestandteile des Niederschlagswassers in Absetzbecken vor Ableitung in die vorhandenen Be- und Entwässerungsanlagen. Das sollte auch für die evtl. Einleitungen in den Holzbach gelten.
Ersatz von Mehraufwendungen für die Beseitigung von Schlamm- und Sandablagerungen

Der Ort Königshain verfügt nicht über eine Abwasserleitung, vielmehr dient der Königshainer Bach als Vorfluter der Kleinkläranlagen. Seine Funktion muss jederzeit gewährleistet sein, da es sonst zu erheblichen Geruchsbelästigungen im Dorf kommen kann.

Nach dem Abbau muss befürchtet werden, dass der sich einstellende Seespiegel auf den Ort Königshain drückt und es zu Vernässungen in den Kellern kommt. Daher muss mit Gebäudeschäden gerechnet werden. Der Seespiegel sollte aus diesem Grunde abgesenkt werden. Aus all den genannten Gründen sollte ein Erörterungstermin mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort stattfinden, um bestehende Fragen zu jedem einzelnen Grundstück klären zu können.
7. Lärm / Verkehr

Die Hauptbelastung für den Ort Claußnitz wird die permanente Ruhestörung sein, die bis tief in die Nachtstunden andauern soll. Dreischichtigkeit bei Bedarf wurde bereits angekündigt. Es wird daher eine Begrenzung der Abfahrzeiten auf 6 Uhr bis maximal 20 Uhr und Nachtfahrtverbot für Schwerlasttransport gefordert. Es ist den Vorschlägen der schalltechnischen Untersuchung zu folgen, wo vorgeschlagen wird, auf Nachtbetrieb des Kieswerkes zu verzichten, da „nicht mit der Einhaltung der Immissionswerte „nacht“ gerechnet werden kann“.

Die Lärmmessung im Jahre 1999 hat bereits vor beabsichtigtem Beginn des Vorhabens zu hohe Lärmemissionen in den Orten Claußnitz und Markersdorf angezeigt. Im Lärmgutachten wird bereits jetzt festgestellt, dass die TA Lärm trotz der Lärmschutzwälle an mehreren Standorten tags und besonders nachts nicht eingehalten werden kann. Das ist nicht akzeptabel. Da das Kieswerk lediglich um 5 m abgesenkt wird, steht es immer noch deutlich höher als die Ortschaften Königshain und Altmittweida, sodass mit Lärmbeeinträchtigungen auch aus dem Werk incl. Siebanlagen, Brechern und dem erheblichen innerbetrieblichen Transportaufkommen incl. Abraumumlagerungen (4,49 Mio.m³.), aber auch durch das Beladen der LKW mir Radladern gerechnet werden muss.

Die angegebenen Zahlen zusätzlich verkehrender Schwerlastfahrzeuge sind insofern nicht realistisch, da man einrechnen muss, dass auch kleinere LKW Sand holen und der zusätzlich eingebrachte Abraum (20.000 m³/Jahr) durchaus nicht automatisch die Mitnahme von Kies beinhaltet. Außer den reinen Produkttransporten müssen mindestens die Einwohner in Grubennähe den Lärm, der durch Abtransport des Deckabraumes entsteht ( 4,49 Mio. m³ insgesamt oder 180.000 40-Tonner-LKW, allein 1.197.784 m³ Material für die 4 Halden) erdulden.

Diese Zahlen allein sprechen gegen das Vorhaben. Transportbetriebe werden sich vermutlich nicht die Abfahrtswege vorschreiben lassen, denn sie arbeiten nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das gilt auch für die S 247, die durch den Ort Königshain nach Mittweida führt.

Bisher fehlen entlang der Schulwege der Kinder, insbesondere aus dem Ort Altmittweida nach Claußnitz, aber auch vom Ortseingang Claußnitz bis zur Schule Radwege, welche die Sicherheit des Schulweges bei dem zu erwartenden enormen Schwerlastverkehr garantieren würden.

Der Abtransport von bis 600.000 to Kies/ Jahr, der Antransport von 200.000 m³/Jahr Fremdmaterial über eine einzige Durchgangsstraße kann nicht akzeptiert werden. Es wird eine aktuelle Verkehrszählung gefordert, um korrekte Aussagen zur Verkehrssituation machen zu können.

Es muss mit einem Werteverlust für die anliegenden Häuser und Grundstücke zumindest für die ersten 35 Jahre des Abbaubetriebes sowie mit Schäden durch Erschütterungen an den Bauwerken gerechnet werden. Außerdem ist mit erhöhter Unfallgefahr für die Bürger, besonders für Kinder, Behinderte und alte Menschen zu rechnen, da auf der gesamten Durchgangsstrecke kein einziger Fußgängerüberweg existiert,. Deshalb ist ein

 

Beweissicherungsverfahren für besonders betroffene Grundstücke zu fordern, um nicht bei späteren juristischen Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen von vorn herein mangels Beweisen zu unterliegen.

 

weiterhin müssen Lärmmessungen an besonders verlärmungsgefährdeten Objekten und Gebäuden erfolgen

 

sowie Lärmschutzfenster und Klimaanlagen für Wohn- und Schlafräume, da diese nur noch mit geschlossenen Fenstern nutzbar sind.

 

die Probleme Erschütterung und Vibrationen ist noch hinsichtlich der Prognose und Überwachung zu klären

Infolge des drohenden permanenten Lärmes muss mit lärmbedingten Gesundheitsschädigungen der Anwohner an den Hauptabtransportwegen gerechnet werden. Das betrifft insbesondere die Zunahme der Häufigkeit von Myocardinfarkten, Hypertonie, vegetativer Störungen und Atemwegserkrankungen der Kinder.
8. Natur

Die Beseitigung des Windschutzstreifens und der Transport des Kieses entlang des Windschutzstreifens zum Kieswerk bedroht die dort heimische Tier- und Pflanzenwelt und vertreibt die seit Jahrzehnten rastenden Zugvögel. Ausweichmöglichkeiten existieren dort nicht. Ein einsam mitten in den turbulenten Abbaubereich neu angepflanzter Windschutzstreifen, der zudem Staubverwehungen durch Westwinde ausgesetzt ist und täglich durch max. 238 LKW(ca. 15/h) Lagerstätte Claußnitz - K9 sowie 382 LKW (24/h) Kieswerk – K 9) berührt wird, kann kein Rückzugsgebiet für die aus dem alten Windschutzstreifen vertriebenen (soweit nicht vernichteten) Lebwesen sein. Ein Biotopverbund ist für uns hieraus nicht ersichtlich.

Die für notwendig erachteten Rieselfelder machen die Gefahr für den Oberlauf des Erlbaches deutlich. Die ungenügende Darstellung des Grundgebirges und die Vermutung, dass für den Verlauf der Holzbäche eine tektonische Vorzeichnung gegeben sei, stützen diese Befürchtungen.

Allein geringe Verunreinigungen auf den Rieselfeldern könnten ungehindert in den Erlbach vordringen.

Wir stellen Differenzen zwischen den avifaunistischen Untersuchungen in der UVP und den Ergebnissen der Kartierungen des VSO fest. Hier ist eine Nachbesserung bes. hinsichtlich der Brutvogelkartierung zwingend erforderlich. Besonders der Fortbestand der Eulenvögel, deren Bruterfolg auf den Erhalt der Vierseitenhöfe und Scheunen angewiesen sind, ist mit dem vorliegenden Abbaukonzept stark gefährdet. Schon deshalb sollte ein bisher ungestörtes Dorf wie Königshain nicht gefährdet werden.

Das Feuchtgebiet Mälzerei (hydrogeologischer Nachweis S.72) in Claußnitz ist unbedingt zu erhalten, da hier geschützte Bekassinen (RLSa Kat. 2) und Zwergschnepfen überwintern.
9. Kulturgüter

Im Rahmenbetriebsplan wurden die direkten und indirekten Schäden für die Kulturgüter nicht angesprochen. Durch Abgase können die Kulturgüter direkt geschädigt werden.

Durch Nichtnutzung ( z.B. Stallungen der Vierseitenhöfe infolge Landverlust, Einstellung der Kleinlandwirtschaft) werden Gebäude der Vierseitenhöfe verfallen und der Landeskultur verloren gehen. Weiterhin muss befürchtet werden, dass Sekundärschäden an den Kulturgütern (Vierseitenhöfe, Pfahlbauten) eintreten, wenn infolge der Einbuße an Wohn- und Lebensqualität durch Abbaulärm, Staub, Grundstücksverfall die jungen Leute die Höfe verlassen und wegziehen. Deshalb ist die übermäßige Belastung für die Dörfer nicht zumutbar.
10. Rekultivierung/Wiedernutzbarmachung

Das Kapitel Wiedernutzbarmachung/ Rekultivierung ist insgesamt unzureichend bearbeitet. Es wurde eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz von plus 6506000 Punkten konstruiert, der nicht zu gestimmt werden kann. Das West-Ostprofil zeigt deutlich, dass die Landschaft unnatürlich konturiert sein wird, da die jeweils verfüllten Felder beiderseits der S 247 wesentlich unter Geländeniveau der Umgebung liegen, und die verbleibenden Halden diesen Eindruck noch verstärken.

Die Verlagerung des Windschutzstreifens nach Westen ist nicht ausreichend.

Bleibende Halden von bis zu 6 m Höhe plus Baumbepflanzung vor den Orten wird abgelehnt, da sie die Sichtbeziehungen auf Dauer negativ beeinträchtigen. Deshalb sind andere wirksame Lärmschutzmaßnahmen zu fordern, die später beräumt werden sollten. Bei Starkniederschlägen werden Abwaschungen von den Halden befürchtet. Es sind keine Maßnahmen ersichtlich, um die ablaufenden Niederschlagswässer, die sich in das tiefer liegende Dorf Königshain bewegen werden, abzufangen (s.o.). Diese hohen Halden bzw. Lärmschutzwälle von 6 m. Höhe haben einen sehr großen Bedarf an Grundfläche und würden den geringen Abstand des Feldes vor den Gütern noch schmälern, der ansonsten als Wiese für Vieh genutzt werden könnte. Die Viehhaltung ist eine Voraussetzung für den Weiterbestand der Vierseitenhöfe. Für die Halden existiert kein Bedarf über den Betrieb des geplanten Bergwerkes hinaus.

Eine Bestockung der entstehenden Splitterflächen mit Wald wäre jedenfalls zu bevorzugen, sofern die Grundstückseigentümer dem zustimmen.

Über die Kosten der Pflege der jungen Anpflanzungen gibt es keine Aussagen, ebenso nicht zu den Folgekosten eines öffentlichen Badesees. Ein negatives Vorbild kann man in Biesern (gleiche Firma) besichtigen, wo es keinerlei sanitäre Anlagen, Parkplätze oder Müllberäumung gibt. Es wird beliebig gezeltet, gefeuert und gelärmt. Diese Angelegenheit muss vertraglich im Vorfeld eines evtl. Abbaus incl. Anfahrtswege geregelt werden. Das gleiche Problem stellt sich für den Natursee Claußnitz. Für die Sicherheit um den tief unten liegenden See und zur Verhinderung illegaler Müllablagerungen hinter einem hohen Erdwall sollten ebenfalls vertragliche Regelungen zwischen der Gemeinde bzw. Grundeigentümer und dem Abbaubetrieb geschlossen werden. Für die Lärmschutzwälle in Claußnitz beabsichtigt das Unternehmen die Inanspruchnahme von Land außerhalb des Bergwerksfeldes. Das wird nicht akzeptiert.
11. Rückstellungen/ Kompensation

Es müssen ausreichende finanzielle Rückstellungen sichergestellt werden, damit bei evtl. Konkurs des Betriebes die Wiederherstellung einer nutzbaren Landschaft garantiert ist und die Folgekosten nicht zu Lasten der Gemeinden oder des Freistaates und seiner Bürger gehen. Außerdem fehlen Angaben zur Kompensation des enormen Eingriffes in die Natur- und Landschaft. Die Bepflanzung der Lärmschutzwälle wird nicht als Kompensationsmaßnahme anerkannt.

Wir fordern die Führung eines Wortprotokolls beim Erörterungstermin und die Aushändigung einer Kopie an die Bürger, welche Einwände erhoben haben. Außerdem fordern die Grundstückseigentümer und die Bürger, welche Einwendungen vorgebracht haben, dass sie in die nachfolgenden Betriebspläne einbezogen werden.

Aufgrund der Fülle der Informationen und des Zeitdruckes behalten wir uns vor, zum Erörterungstermin weitere Fragestellungen, Feststellungen und Einwände vorzutragen.