Womit können wir Ihnen helfen?

Unser Netzwerk besteht aus einigen engagierten Mitgliedern von Initiativgruppen, die trotz der Probleme ihrer eigenen Gemeinde und Region noch den Anspruch hatten, Erfahrungen an andere Bürgerinitiativen weiterzugeben. Wir arbeiten alle ehrenamtlich und neben unserer Erwerbsarbeit, so daß die Zeit für andere oft auf Kosten der Familie geht. Leider können wir Ihnen direkt keine professionelle juristische Hilfe geben - auf dem Gebiet des Bergrechts sind wir Autodidakten. Was wir jedoch tun können ist:

  • Aufnahme in den Verteiler für unseren Infobrief Steinbeisser
  • die Weitergabe von Erfahrungen anderer Abbauvorhaben
  • Vermittlung von Kontakten zu anderen Bürgerinitiativen (BI) und Rechtsanwälten
  • das Angebot, ihre BI mit einer Vollmacht zur Abgabe von Stellungnahmen zu autorisieren, (gilt nur für Mitglieder des Netzwerkes und damit der GRÜNEN LIGA, die GRÜNE LIGA muss außerdem in dem jeweiligen Bundesland als anerkannter Naturschutzverband bestätigt sein.)
  • Zugriffsrechte auf den IDUR (Informationsdienst Umweltrecht) mit auf das Bergrecht spezialisierten RechtsanwältInnen (gilt nur für Mitglieder des Netzwerkes und damit der GRÜNEN LIGA)
  • falls Sie keinen eingetragenen Verein gründen wollen, ist es nach Absprache und unter Beachtung von einigen Randbedingungen auch zeitweise möglich, über unser Spendenkonto Spendenbescheinigungen für Ihre BI auszustellen
  • Zusendung der sehr übersichtlichen Broschüre "Wer andern eine Grube gräbt" zum Bergrecht, in der Sie vielleicht auch noch einige Hinweise für Ihr Anliegen finden. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch verständigen.

Sie sollten zunächst einmal genau herausfinden (z.B. Anfrage in der Gemeinde), welcher Verfahrensstand erreicht ist (ist z.B. ein Planfeststellungsverfahren schon angelaufen? wenn nein - wann wird die Auslegung der Unterlagen sein?.) Das ist wichtig, um die Wahl der Mittel zu bestimmen. Vor dem Planfeststellungsverfahren ist es vor allem wichtig, politischen Druck zu erzeugen. Örtliche Presse, Fernsehen, Bundestagsabgeordnete und Bürgerversammlungen können ebenfalls wichtige Hilfestellung geben. Das weitere Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren könnte so aussehen:

  • Sie erhalten von Ihrer Gemeinde oder einem Umweltverband (GRÜNE LIGA, BUND, NABU o.a.) die Ordner mit den Antragsunterlagen (die der jeweilige Landesverband in der Regel zur Stellungnahme vom Verfahrensträger zugeschickt bekommt). Denken Sie dabei aber bitte an die angegebenen Fristen. Falls Sie diese nicht einhalten können, ist eine 14-tägige Fristverlängerung schriftlich zu beantragen. Das ist wichtig, um sozusagen die "Eintrittskarte" für das Erörterungsverfahren zu bekommen.
  • Sie arbeiten die Ordner mit Ihrer - durch nichts ersetzbaren Ortskenntnis - mit Aufgabenteilung innerhalb der BI durch und stellen Argumentationen für Einwände zusammen. Oftmals werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung solche Konfliktpunkte erwähnt. Diese liegen erfahrungsgemäß auf den Gebieten
  • Staubimmission,
  • Betriebs- und Transportlärm (auch auf den Zufahrtsstrecken, die ja meist im Betriebsplan-Verfahren gar nicht beachtet werden dürfen - nur im Raumordnungsverfahren)
  • Abbauquoten: 3000 t/Tag bedeutet, dass 15 volle und 15 leere 40-Tonner mit ca. 20 t Nutzlast pro Stunde von z.B. früh um 6 bis nachmittag um 16.00 Uhr an ihrem (Schlafzimmer)fenster vorbeidonnern, das ist alle 4 Minuten einer dieser Riesen-LKW's
  • Sprengungserschütterung,
  • Trinkwasserbeeinflussung (bei Brunnenversorgung)
  • Eingriffe in Biotope (Feuchtwiesen, offene Felsbildungen, Hecken, Streuobstwiesen usw.)
  • Beeinflussung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten u. Naturdenkmalen,
  • Zerstörung von Forstflächen oder landwirtschaftlichen Erwerbsflächen (Arbeitsplätze!)
  • Zerstörung von Lebensraum geschützter Arten.
  • Lärm
  • Sie verschicken diese Argumentationslisten an potentielle Unterstützer bei den ca. 40 Trägern Öffentlicher Belange:
    • Untere und Obere (bei Raumordnungsverfahren) Naturschutzbehörde
    • Staatliches Umweltfachamt
    • Anerkannte Naturschutzverbände des Landes (neben der GRÜNEN LIGA je nach Bundesland: BUND, NABU, u.U. Landesjagdverband, Schutzgemeinschaft deutscher Wald o.a.) und unterstützen so deren oft viel zu schwachen Kapazitäten mit gezielten Angriffspunkten. Diese schicken ihre eigenen Stellungnahmen, die Ihre fachkundig ergänzen und autorisieren.
    • Amt für Land- und Forstwirtschaft im Regierungspräsidium oder im Landratsamt
    • ggf. Gemeinderat, Kreistag, Landtag
    • Grundbesitzer, Anlieger, Landeigentümer, Kindergärten, Schulen, Gesundheitseinrichtungen usw.
  • Sie treten an alle Betroffenen heran: das sind die, die unmittelbar durch den Abbau in ihren Rechten betroffen sind (Gesundheit, Leben, Besitz), um Ihnen z.B. vorformulierte Mustereinwendungen zum Verfahren an die Hand zu geben. Es ist dabei wichtig, dass nur durch diese Einwendungen spätere Klagen oder auch sonstige Einflussnahme der Betroffenen möglich werden. Ohne schriftliche Einwendung mit Name und Adresse kann in der Regel niemand an der öffentlichen Erörterung teilnehmen oder irgendwelche Rechte geltend machen. Diese müssen termingerecht an das Oberbergamt oder das Regierungspräsidium (also den Verfahrensträger) geschickt werden.
  • Sie reden mit allen Unternehmern, die durch den Bergbau u.U. in ihrer Existenz bedroht sind. (Staub, Erschütterungen, Grundwasserabsenkung - Fremdenverkehr, Landwirtschaft/Wiedereinrichter, Forstwirtschaft, Elektronikunternehmen) und bitten sie, massiv im Wirtschaftsministerium vorstellig zu werden - möglichst direkt beim Wirtschaftsminister. Wir haben die Erfahrung, dass es denen recht peinlich ist, wenn sie zuvor geförderte Arbeitsplätze durch den Abbau gefährden. Allerdings muss das wirklich massiv kommen - über die Handwerkskammern, möglichst Landesvertretungen der Unternehmerverbände o.ä., da die Grubenbesitzer in den meisten Bundesländern eine starke Lobby beim Wirtschaftministerium haben.
  • Sie versuchen, mit den Grundeigentümern eine möglichst einheitliche Linie zu erarbeiten: Wer möchte verkaufen, wer möchte auf keinen Fall verkaufen, was könnte man zur Not noch akzeptieren. Gut ist natürlich, wenn keiner verkaufen will, auch wenn einige - vor allem nicht Ortsansässige - Unternehmer da oft nicht zimperlich sind:
  • zunächst unter Druck setzen (nach dem Motto: wenn Ihr nicht "freiwillig" verkauft, zwingen wir Euch im Grundabtretungsverfahren Dumpingpreise auf),
  • dann mit hohen Kaufpreis-Angeboten einen Keil in die Landbesitzer treiben und die anderen ausgrenzen
  • die Entscheidungsträger mit - oftmals juristisch nicht abgesicherten - Versprechungen zur Gemeindestraße/Schwimmbad oder auch schon mal mit cash-flow auf ihre Seite ziehen und so eine Stimmung gegen die "Verweigerer" aufbauen. (Alles mit Beispielen belegt.)
  • Sie erzeugen politischen Druck: Landtagsabgeordnete aller Parteien, Bundestagsabgeordnete, Regionalpresse und Fernsehen, usw.
  • Wie stellt sich der Bürgermeister/Landrat zum Vorhaben? (Öffentlichkeit)
  • Sie suchen das (Ober)bergamt/RP auf und interessieren sich für den Verfahrensstand und andere Unterlagen (ist gut zur Sensibilisierung: Achtung, nur keine Fehler machen, man schaut uns auf die Finger)
  • Sie könnten natürlich auch die Unternehmer in eine Bürgerversammlung einladen, um ihm die Betroffenheit unmittelbar mitzuteilen und so vielleicht auch Kompromisse zu erzielen.
  • Sie reden mit den Gemeinderatsmitgliedern. Falls sie für den Abbau sind: Öffentlichkeit, ggf. auch eine Bürgerbefragung (Volksabstimmung - je nach Bundesland andere Spielregeln) mit der Frage ähnlich wie: Soll sich der Gemeinderat bei allen Stellungnahmen zum geplanten Abbau gegen das Vorhaben im beantragten Umfange aussprechen? O Ja O Nein

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