Muster

 Am Beispiel der Stellungnahme der GRÜNEN LIGA im Vorhaben "Kiessandlagerstätte Königshain-Altmittweida-Claußnitz" soll Ihnen ein Gefühl vermittelt werden, wie eine Stellungnahme im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren aussehen könnte. Im konkreten Falle setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.

AZ 4717.2-02/70

Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Kiessandlagerstätte Königshain-Altmittweida-Claußnitz", Gemeinden Königshain-Wiederau, Altmittweida, Claußnitz, Landkreis Mittweida.

namens und im Auftrag der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. nehme ich zum o.g. Vorhaben fristgemäß wie folgt Stellung:

Dem Vorhaben kann in dieser Form nicht zugestimmt werden.

Begründung:
1. Beeinträchtigung der Region und des Landschaftsbildes

Das Vorhaben berührt die drei betroffenen Gemeinden über den gesamten Zeitraum des Kiesabbaues und darüber hinaus erheblich. Es wird die Lebensverhältnisse der Menschen ganztags bis weit in die Nacht hinein und selbst samstags über den Zeitraum eines halben Menschenlebens stören und nachhaltig verändern.

Der Umfang des Kiesabbaus ist nicht umweltverträglich und auch nicht verantwortungsvoll weitsichtig, da eine beabsichtigte Fördermenge von 600.000 Jahrestonnen nur unter maximaler Anstrengung und ohne Schonung der Bürger und der Landschaft sowie ohne Rücksicht auf den evtl. Bedarf kommender Generationen erfolgen kann.

Das Vorrecht des großflächigen Abbaues des Bodenschatzes ohne Einwilligung der Grundeigentümer wird allein aus der Ausweisung der Felder im Landesentwicklungsplan und im Rohstoffsicherungsplan abgeleitet, ohne dass der konkrete Bedarf nachgewiesen wurde und ohne dass alternative Standorte gesucht wurden.

Das Landschaftsbild und die Sichtbeziehungen werden sich entgegen der Aussagen in der UVP erheblich verändern, denn Halden und dauerhafte Lärmschutzwälle sowie um bis zu 10 Meter abgesenkte landwirtschaftliche Flächen hat es hier niemals gegeben. Bleibende Lärmschutzwälle, die direkt die Sichtbeziehungen auf Dauer negativ beeinflussen, müssen abgelehnt werden. Die Landschaft wird stets als Bergbaufolgelandschaft zu erkennen sein und das Landschaftsbild zerstört sein.

Entgegen den Behauptungen der Bearbeiter, das Gelände würde freizeitlich nicht genutzt, steht die Tatsache, dass Reiter im Gelände selbst, Spaziergänger und besonders Radfahrer auf der S 247 gehen oder fahren, um zu den Waldgebieten Elzig und Bocke zu gelangen.

Die Gemeinden fordern daher

 

einen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile durch Förderung von Ansiedelung von Handwerk und Gewerbe

 

Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Reduzierung der jährlichen Abbaumenge

 

Untersuchung von Alternativstandorten

 

Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur über das normale Maß hinaus
2. Landwirtschaft und Bodenzerstörung

Der Entzug der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit ungewöhnlich hohem Ertragspotential ist für die Landwirtschaft mit Verlusten an dauerhaften Arbeitsplätzen verbunden. Im Hinblick auf die Umorientierung der Landwirtschaft auf ökologische Wirtschaftsweise ist es eine gewagte Unterstellung, wenn konstatiert wird, dass die landwirtschaftliche Nutzung “das Risiko einer Gefährdung und Belastung der Böden durch überhöhten Dünger- und Pestizideinsatz“ birgt.

Es wird die Existenzgefährdung einzelner Betriebe, aber auch existenzgefährdende Mindereinnahmen der Nebenerwerbsbetriebe befürchtet.

Die Hinterlassenschaft eines in der Schichtung, Beschaffenheit und Grundwasserneubildung gestörten Bodens, der zudem 10 m unter Geländeniveau liegt, kann nicht als Gewinn bezeichnet werden. Die angegebene Möglichkeit einer Folgenutzung für die Landwirtschaft wird angezweifelt. Diese kann bis zur Wiederherstellung des Bodens nur auf Teilflächen erfolgen. Alternativen sind nicht vorhanden, die einen Weiterbetrieb der landwirtschaftlichen Betriebe ermöglichen.

Es ist ein Beweissicherungsverfahren durch einen unabhängigen Gutachter zu erstellen, das sich auf die Belastung mit Pestiziden, Düngemitteln und die Ertragsfähigkeit der Böden bezieht.

Es fehlt die Darstellung des Wegenetzes und eine Lösung für die Zeit nach dem Abbau.

Für die Landwirte ist ein Flurbereinigungsverfahren unter Einbeziehung des Landwirtschaftsamtes zu fordern, da ihre Flächen durch das Vorhaben geteilt werden und der Zugang zu ihren Feldern nicht mehr ungehindert erfolgen kann.

Es fehlen detaillierte Angaben zu den noch vorhandenen Meliorationsanlagen. Lokale Vernässungen, sowohl in den Dörfern als auf den landwirtschaftlich genutzten Böden sind in jedem Falle auszuschließen.

 

es werden Meliorationsmaßnahmen auf Flächen, welche durch den Abbau eine Beeinträchtigung des Grundwasserstandes (Erhöhung oder Absenkung) erfahren, gefordert

 

es ist ein vollständiger Erwerb der Splitterflächen durch das Unternehmen zu realisieren sowie

 

Schadensersatz für alle Bewirtschaftungserschwernisse und Wettbewerbsnachteile, sowie der Aufwendungen bei Aufgabe des Betriebes für Umschulung und Existenzgründung/Existenzsicherung zu leisten

Es fehlen die Darstellungen der Kleingewässer. Diese werden derzeit zur Brauchwasserentnahme genutzt. Das Vorhaben führt zur Beseitigung des Wasserdargebotes für die landwirtschaftliche Bewässserung und die Wasserversorgung des Weideviehs.
3. Staub, Abgase

Es fehlt ein Staubgutachten. Da auf 72,3 ha Trockenabbau geplant ist und bis zu 1 m Mächtigkeit der Ton- und Schluff- Einschaltungen vorliegen sowie 4,49 Mio. m³ Abraum bewegt wird und 600.000 to. Kies jährlich über die Straßen abtransportiert werden sowie ein hoher Feinsandanteil konstatiert wird, ist eine Zusage, dass Bandtrassen und Transport- LKW abgedeckt werden, einzufordern. Bei trockenen Ostwinden kann Feinsand und trockener Staub auf den Ort Königshain geweht werden. Bei vorherrschenden Westwinden müssen die Ackerbauern mit Ernteverlusten rechnen, denn westlich des Abbaufeldes ist kein Schutzwall geplant. NW-Winde können den Staub bis nach Altmittweida tragen.

Es wird eine „bedenkliche Anreicherung von Abgaskonzentrationen in schlecht durchlüfteten Standorten“ einkalkuliert und damit leichtfertig und vorsätzlich die Gesundheit der Bürger gefährdet.
4. Klima

Infolge der großen offenen Wasserflächen ist mit einer Klimaänderung zu rechnen

Deshalb ist

 

eine Klimastation zur Ermittlung der Nebelhäufigkeit, Temperatur, Staubpartikel, des Windes und des Niederschlages zu errichten

 

die Beseitigung aller Schäden, die durch Verwehungen von Staub auf angrenzenden Flächen entstehen, zu gewährleisten

 

vor Beginn des Abbaues Referenzflächen auszuwählen, die jährlich zu beproben sind
5. Grundwasserhaushalt

Es wurde ein Antrag zur Freilegung des Grundwassers und zur Einbringung von Stoffen in das Grundwasser gestellt.
Die GRÜNE LIGA zweifelt an, dass das Grundwasser keinen Schaden erleidet. Die Voraussagen basieren auf zu wenigen Daten und sind modellgestützt geschätzt.
Die Abbaufelder sind zugleich Flächen größter Grundwassermächtigkeit. Hier einige wörtliche Aussagen aus dem Hydrogeologischen Gutachten:

 

„im Gesamtgebiet (!) des Känozoikums standen insgesamt 5 Pumpversuche für eine Auswertung zur Verfügung“

 

„mangels Grundwassermeßstellen im mittleren Absenkbereich konnten keine Speicherkoeffizienten ermittelt werden“

 

" Die Grundwasserüberdeckung bedingt ...eine geringe bis mittlere Geschütztheit des Grundwassers“

 

„nördlich von Claußnitz konnten nur Wasserspiegelangaben aus Schichtenverzeichnissen zugrunde gelegt werden. Aufgrund dieser unzureichenden Datenbasis...“

 

„Spiegellagen des Grundwassers, welche in Schichtenverzeichnissen dokumentiert sind... mit Unsicherheiten behaftet...entstammen verschiedenen Jahren und Monaten...lassen nicht eindeutig erkennen, welchem wasserleitenden Horizont sie zuzuordnen sind...Einpendeln des Ruhewasserspiegels nicht abgewartet...schwebendes Grundwasser?“

 

„Für einen breiten Geländestreifen südlich von Frankenau sowie sw von Altmittweida fehlen jegliche Angaben zum Grundwasser, sodass hier auf eine Darstellung der Hydrodynamik weitgehend verzichtet werden musste“

Aufgrund der Ungeschütztheit des Grundwassers und der möglichen Auswaschungen von Kupfer, Blei, Nickel, Zink, Chrom und Quecksilber aus Z1 muss verlangt werden, dass nur Z0 zur Fremdeinlagerung benutzt wird. Straßenaufbruch gehört in die Recyclingwirtschaft.

Bei der Anlage von Spülfeldern muss befürchtet werden, dass Feinsande die Entwässerungsgräben zusetzen und Schadstoffe in den Erlbach eingespült werden könnten. Deshalb soll nur so viel Kies abgebaut werden, dass nachweislich die Holzbäche keinen Schaden erleiden, die den Erlbach im NSG speisen. Gleiches gilt für den Ort Königshain selbst. Auch hier werden lokale Vernässungen nicht ausgeschlossen, wenn der Abbau nach vorliegendem Plan verwirklicht wird.

Auch in Altmittweida sind Einwohner noch mit Brunnen ausgestattet. Die Auswirkungen auf diese muss untersucht werden, da gerade in diesem Bereiche die höchste Grundwasserzehrung durch Kieswäsche erfolgt.

Es sollte ein Grundwassermonitoring in den Orten Claußnitz und Königshain durchgeführt werden. Dabei sind alle vom Bergbau beeinflussten Flächen bezüglich des Grundwasserstandes zu untersuchen.

Als Folge der Erhöhung des Grundwasserspiegels kann es zur Beeinträchtigung der baulichen Nutzung kommen. Deshalb müssen vor Beginn des Abbaus Maßnahmen (Grundwasserbeobachtung, Abwehrbrunnen und Drainagen) ergriffen werden, welche sicher verhindern, dass das Grundwasser nicht über das vorhandene Maß hinaus ansteigt.

Für die Absenkung des Grundwassers sind in den betroffenen Bereichen

 

Ertragsausfälle auf landwirtschaftlicher Nutzfläche zu erwarten

 

da Setzungen der Bauten nicht ausgeschlossen werden können, sind Bauwerksüberwachungen und Sicherungsmaßnahmen erforderlich

 

bei Verringerung des nutzbaren Wasserdargebotes neue Brunnen zu errichten bzw. vorhandene zu erneuern

 

wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Zufluss zum Holzbach nicht zu gefährden, z.B. eine Reduzierung der Abbaufläche statt der riskanten Rieselfelder
6. Auswirkungen durch Niederschlagswasser

Starkniederschläge, wie sie sich 2002 ereigneten, könnten sich jederzeit wiederholen. Da mit dem großflächigen Abtrag der oberen Bodenschichten die Versickerung von Starkniederschlägen nicht mehr gewährleistet ist, muss mit lokalem Hochwasser gerechnet werden. Deshalb sind vor Abbaubeginn folgende Maßnahmen erforderlich:

 

Vergrößerung der vorhandenen Entwässerungsanlagen wie Be- und Entwässerungsgräben, Weg- und Straßengräben
Errichtung von Regenrückhaltebecken mit ausreichendem Beckenvolumen und gedrosseltem Ablauf, sodass die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Be- und Entwässerungsanlagen garantiert ist.
Rückhaltung der Feinbestandteile des Niederschlagswassers in Absetzbecken vor Ableitung in die vorhandenen Be- und Entwässerungsanlagen. Das sollte auch für die evtl. Einleitungen in den Holzbach gelten.
Ersatz von Mehraufwendungen für die Beseitigung von Schlamm- und Sandablagerungen

Der Ort Königshain verfügt nicht über eine Abwasserleitung, vielmehr dient der Königshainer Bach als Vorfluter der Kleinkläranlagen. Seine Funktion muss jederzeit gewährleistet sein, da es sonst zu erheblichen Geruchsbelästigungen im Dorf kommen kann.

Nach dem Abbau muss befürchtet werden, dass der sich einstellende Seespiegel auf den Ort Königshain drückt und es zu Vernässungen in den Kellern kommt. Daher muss mit Gebäudeschäden gerechnet werden. Der Seespiegel sollte aus diesem Grunde abgesenkt werden. Aus all den genannten Gründen sollte ein Erörterungstermin mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort stattfinden, um bestehende Fragen zu jedem einzelnen Grundstück klären zu können.
7. Lärm / Verkehr

Die Hauptbelastung für den Ort Claußnitz wird die permanente Ruhestörung sein, die bis tief in die Nachtstunden andauern soll. Dreischichtigkeit bei Bedarf wurde bereits angekündigt. Es wird daher eine Begrenzung der Abfahrzeiten auf 6 Uhr bis maximal 20 Uhr und Nachtfahrtverbot für Schwerlasttransport gefordert. Es ist den Vorschlägen der schalltechnischen Untersuchung zu folgen, wo vorgeschlagen wird, auf Nachtbetrieb des Kieswerkes zu verzichten, da „nicht mit der Einhaltung der Immissionswerte „nacht“ gerechnet werden kann“.

Die Lärmmessung im Jahre 1999 hat bereits vor beabsichtigtem Beginn des Vorhabens zu hohe Lärmemissionen in den Orten Claußnitz und Markersdorf angezeigt. Im Lärmgutachten wird bereits jetzt festgestellt, dass die TA Lärm trotz der Lärmschutzwälle an mehreren Standorten tags und besonders nachts nicht eingehalten werden kann. Das ist nicht akzeptabel. Da das Kieswerk lediglich um 5 m abgesenkt wird, steht es immer noch deutlich höher als die Ortschaften Königshain und Altmittweida, sodass mit Lärmbeeinträchtigungen auch aus dem Werk incl. Siebanlagen, Brechern und dem erheblichen innerbetrieblichen Transportaufkommen incl. Abraumumlagerungen (4,49 Mio.m³.), aber auch durch das Beladen der LKW mir Radladern gerechnet werden muss.

Die angegebenen Zahlen zusätzlich verkehrender Schwerlastfahrzeuge sind insofern nicht realistisch, da man einrechnen muss, dass auch kleinere LKW Sand holen und der zusätzlich eingebrachte Abraum (20.000 m³/Jahr) durchaus nicht automatisch die Mitnahme von Kies beinhaltet. Außer den reinen Produkttransporten müssen mindestens die Einwohner in Grubennähe den Lärm, der durch Abtransport des Deckabraumes entsteht ( 4,49 Mio. m³ insgesamt oder 180.000 40-Tonner-LKW, allein 1.197.784 m³ Material für die 4 Halden) erdulden.

Diese Zahlen allein sprechen gegen das Vorhaben. Transportbetriebe werden sich vermutlich nicht die Abfahrtswege vorschreiben lassen, denn sie arbeiten nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das gilt auch für die S 247, die durch den Ort Königshain nach Mittweida führt.

Bisher fehlen entlang der Schulwege der Kinder, insbesondere aus dem Ort Altmittweida nach Claußnitz, aber auch vom Ortseingang Claußnitz bis zur Schule Radwege, welche die Sicherheit des Schulweges bei dem zu erwartenden enormen Schwerlastverkehr garantieren würden.

Der Abtransport von bis 600.000 to Kies/ Jahr, der Antransport von 200.000 m³/Jahr Fremdmaterial über eine einzige Durchgangsstraße kann nicht akzeptiert werden. Es wird eine aktuelle Verkehrszählung gefordert, um korrekte Aussagen zur Verkehrssituation machen zu können.

Es muss mit einem Werteverlust für die anliegenden Häuser und Grundstücke zumindest für die ersten 35 Jahre des Abbaubetriebes sowie mit Schäden durch Erschütterungen an den Bauwerken gerechnet werden. Außerdem ist mit erhöhter Unfallgefahr für die Bürger, besonders für Kinder, Behinderte und alte Menschen zu rechnen, da auf der gesamten Durchgangsstrecke kein einziger Fußgängerüberweg existiert,. Deshalb ist ein

 

Beweissicherungsverfahren für besonders betroffene Grundstücke zu fordern, um nicht bei späteren juristischen Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen von vorn herein mangels Beweisen zu unterliegen.

 

weiterhin müssen Lärmmessungen an besonders verlärmungsgefährdeten Objekten und Gebäuden erfolgen

 

sowie Lärmschutzfenster und Klimaanlagen für Wohn- und Schlafräume, da diese nur noch mit geschlossenen Fenstern nutzbar sind.

 

die Probleme Erschütterung und Vibrationen ist noch hinsichtlich der Prognose und Überwachung zu klären

Infolge des drohenden permanenten Lärmes muss mit lärmbedingten Gesundheitsschädigungen der Anwohner an den Hauptabtransportwegen gerechnet werden. Das betrifft insbesondere die Zunahme der Häufigkeit von Myocardinfarkten, Hypertonie, vegetativer Störungen und Atemwegserkrankungen der Kinder.
8. Natur

Die Beseitigung des Windschutzstreifens und der Transport des Kieses entlang des Windschutzstreifens zum Kieswerk bedroht die dort heimische Tier- und Pflanzenwelt und vertreibt die seit Jahrzehnten rastenden Zugvögel. Ausweichmöglichkeiten existieren dort nicht. Ein einsam mitten in den turbulenten Abbaubereich neu angepflanzter Windschutzstreifen, der zudem Staubverwehungen durch Westwinde ausgesetzt ist und täglich durch max. 238 LKW(ca. 15/h) Lagerstätte Claußnitz - K9 sowie 382 LKW (24/h) Kieswerk – K 9) berührt wird, kann kein Rückzugsgebiet für die aus dem alten Windschutzstreifen vertriebenen (soweit nicht vernichteten) Lebwesen sein. Ein Biotopverbund ist für uns hieraus nicht ersichtlich.

Die für notwendig erachteten Rieselfelder machen die Gefahr für den Oberlauf des Erlbaches deutlich. Die ungenügende Darstellung des Grundgebirges und die Vermutung, dass für den Verlauf der Holzbäche eine tektonische Vorzeichnung gegeben sei, stützen diese Befürchtungen.

Allein geringe Verunreinigungen auf den Rieselfeldern könnten ungehindert in den Erlbach vordringen.

Wir stellen Differenzen zwischen den avifaunistischen Untersuchungen in der UVP und den Ergebnissen der Kartierungen des VSO fest. Hier ist eine Nachbesserung bes. hinsichtlich der Brutvogelkartierung zwingend erforderlich. Besonders der Fortbestand der Eulenvögel, deren Bruterfolg auf den Erhalt der Vierseitenhöfe und Scheunen angewiesen sind, ist mit dem vorliegenden Abbaukonzept stark gefährdet. Schon deshalb sollte ein bisher ungestörtes Dorf wie Königshain nicht gefährdet werden.

Das Feuchtgebiet Mälzerei (hydrogeologischer Nachweis S.72) in Claußnitz ist unbedingt zu erhalten, da hier geschützte Bekassinen (RLSa Kat. 2) und Zwergschnepfen überwintern.
9. Kulturgüter

Im Rahmenbetriebsplan wurden die direkten und indirekten Schäden für die Kulturgüter nicht angesprochen. Durch Abgase können die Kulturgüter direkt geschädigt werden.

Durch Nichtnutzung ( z.B. Stallungen der Vierseitenhöfe infolge Landverlust, Einstellung der Kleinlandwirtschaft) werden Gebäude der Vierseitenhöfe verfallen und der Landeskultur verloren gehen. Weiterhin muss befürchtet werden, dass Sekundärschäden an den Kulturgütern (Vierseitenhöfe, Pfahlbauten) eintreten, wenn infolge der Einbuße an Wohn- und Lebensqualität durch Abbaulärm, Staub, Grundstücksverfall die jungen Leute die Höfe verlassen und wegziehen. Deshalb ist die übermäßige Belastung für die Dörfer nicht zumutbar.
10. Rekultivierung/Wiedernutzbarmachung

Das Kapitel Wiedernutzbarmachung/ Rekultivierung ist insgesamt unzureichend bearbeitet. Es wurde eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz von plus 6506000 Punkten konstruiert, der nicht zu gestimmt werden kann. Das West-Ostprofil zeigt deutlich, dass die Landschaft unnatürlich konturiert sein wird, da die jeweils verfüllten Felder beiderseits der S 247 wesentlich unter Geländeniveau der Umgebung liegen, und die verbleibenden Halden diesen Eindruck noch verstärken.

Die Verlagerung des Windschutzstreifens nach Westen ist nicht ausreichend.

Bleibende Halden von bis zu 6 m Höhe plus Baumbepflanzung vor den Orten wird abgelehnt, da sie die Sichtbeziehungen auf Dauer negativ beeinträchtigen. Deshalb sind andere wirksame Lärmschutzmaßnahmen zu fordern, die später beräumt werden sollten. Bei Starkniederschlägen werden Abwaschungen von den Halden befürchtet. Es sind keine Maßnahmen ersichtlich, um die ablaufenden Niederschlagswässer, die sich in das tiefer liegende Dorf Königshain bewegen werden, abzufangen (s.o.). Diese hohen Halden bzw. Lärmschutzwälle von 6 m. Höhe haben einen sehr großen Bedarf an Grundfläche und würden den geringen Abstand des Feldes vor den Gütern noch schmälern, der ansonsten als Wiese für Vieh genutzt werden könnte. Die Viehhaltung ist eine Voraussetzung für den Weiterbestand der Vierseitenhöfe. Für die Halden existiert kein Bedarf über den Betrieb des geplanten Bergwerkes hinaus.

Eine Bestockung der entstehenden Splitterflächen mit Wald wäre jedenfalls zu bevorzugen, sofern die Grundstückseigentümer dem zustimmen.

Über die Kosten der Pflege der jungen Anpflanzungen gibt es keine Aussagen, ebenso nicht zu den Folgekosten eines öffentlichen Badesees. Ein negatives Vorbild kann man in Biesern (gleiche Firma) besichtigen, wo es keinerlei sanitäre Anlagen, Parkplätze oder Müllberäumung gibt. Es wird beliebig gezeltet, gefeuert und gelärmt. Diese Angelegenheit muss vertraglich im Vorfeld eines evtl. Abbaus incl. Anfahrtswege geregelt werden. Das gleiche Problem stellt sich für den Natursee Claußnitz. Für die Sicherheit um den tief unten liegenden See und zur Verhinderung illegaler Müllablagerungen hinter einem hohen Erdwall sollten ebenfalls vertragliche Regelungen zwischen der Gemeinde bzw. Grundeigentümer und dem Abbaubetrieb geschlossen werden. Für die Lärmschutzwälle in Claußnitz beabsichtigt das Unternehmen die Inanspruchnahme von Land außerhalb des Bergwerksfeldes. Das wird nicht akzeptiert.
11. Rückstellungen/ Kompensation

Es müssen ausreichende finanzielle Rückstellungen sichergestellt werden, damit bei evtl. Konkurs des Betriebes die Wiederherstellung einer nutzbaren Landschaft garantiert ist und die Folgekosten nicht zu Lasten der Gemeinden oder des Freistaates und seiner Bürger gehen. Außerdem fehlen Angaben zur Kompensation des enormen Eingriffes in die Natur- und Landschaft. Die Bepflanzung der Lärmschutzwälle wird nicht als Kompensationsmaßnahme anerkannt.

Wir fordern die Führung eines Wortprotokolls beim Erörterungstermin und die Aushändigung einer Kopie an die Bürger, welche Einwände erhoben haben. Außerdem fordern die Grundstückseigentümer und die Bürger, welche Einwendungen vorgebracht haben, dass sie in die nachfolgenden Betriebspläne einbezogen werden.

Aufgrund der Fülle der Informationen und des Zeitdruckes behalten wir uns vor, zum Erörterungstermin weitere Fragestellungen, Feststellungen und Einwände vorzutragen.

Netzwerk der Initiativgruppen Gesteinsabbau e.V.

Eingetragen unter Nr. VR 20745 im Vereinsregister Chemnitz, Mitglied in der Grünen Liga e.V.

Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau
Internet: www.netzwerk-gesteinsabbau.de,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vorsitzender: Ulrich Wieland, Am Lindenberg 21, 07646 Rausdorf, Tel. 01522/1960 531 (p)

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Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die GRÜNE LIGA keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die GRÜNE LIGA daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unseres Vereins zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Registrierung auf unserer Internetseite

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein in dieser Datenschutzerklärung namentlich benannter Datenschutzbeauftragter und die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

6. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Internetseite der GRÜNE LIGA wird den Benutzer*innen die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Vereins zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Die GRÜNE LIGA informiert ihre Leser*innen, Spender*innen, Mitglieder*innen und Geschäftspartner*innen in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Vereins. Der Newsletter unseres Vereins kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnent*innen des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

7. Newsletter-Tracking

Die Newsletter der GRÜNE LIGA enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die GRÜNE LIGA erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Umweltgruppe Cottbus automatisch als Widerruf.

8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der GRÜNE LIGA enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unseren Verein sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

9. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

10. Rechte der betroffenen Person

a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter*in des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der GRÜNE LIGA gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der GRÜNE LIGA oder ein anderer Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der GRÜNE LIGA öffentlich gemacht und ist unser Verein als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die GRÜNE LIGA unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte der GRÜNE LIGA oder ein anderer Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der GRÜNE LIGA gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der GRÜNE LIGA oder ein anderer Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an den von der GRÜNE LIGA bestellten Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter wenden.

g) Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die GRÜNE LIGA verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die GRÜNE LIGA personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der GRÜNE LIGA der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die GRÜNE LIGA die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegedie sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der GRÜNE LIGA zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an den Datenschutzbeauftragten der GRÜNE LIGA oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die GRÜNE LIGA angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

11. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unseren Verein als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unserer Verien einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein*e Besucher*in in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Vereins oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein*e Kund*in des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

12. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter*innen und Mitglieder.

13. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

14. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Verein mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

15. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusster Verein verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die Datenschutzaudits durchführt, in Kooperation mit der Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellt.

Einladung zum zentralen Netzwerktreffen in Burgstädt am 17.11.2018

Liebe Bürgerbewegten,

auch in diesem Jahr wieder wollen wir uns zu einem runden Tisch im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des IDUR und der Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau der GRÜNEN LIGA e.V. mit der renommierten Bergrechtsanwältin Ursula Philip-Gerlach aus Frankfurt treffen, um aktuelle Themen rund um den Gesteinsabbau zu besprechen.

Weiterlesen: Einladung zum zentralen Netzwerktreffen in Burgstädt am 17.11.2018